Info: Wohnen im Alter
(aus dem Seniorenwegweiser, Landkreis Verden, 2010)
[Es folgen Texte zu Wohnraumanpassung, Seniorengerechte Wohnungen, Betreutes Wohnen und Gemeinschaftliches Wohnen. (Anmerkung fürs Internet) ]
Wohnraumanpassung
Die meisten Menschen möchten in der vertrauten Umgebung alt werden. Oft gibt es hierbei aber Schwierigkeiten aufgrund der Art der Wohnung und der Einrichtung. Bei der seniorengerechten Gestaltung der Wohnung berät Sie die Wohnberatung des Seniorenservicebüros. Oft sind hierfür gar keine Umbauten nötig, sondern es reichen schon kleine Maßnahmen, die das tägliche Leben wesentlich erleichtern:
- Beseitigung von Stolperfallen,
- rutchfeste Bodenbeläge,
- Handläufe an den Treppen, Haltegriffe
- kleinere Alltagserleichterungen (z.B. Erhöhung des Bettes oder von Küchengeräten)
- barrierefreies Bad, z.B. mit ebenerdiger Dusche,
- Beseitigung von Barrieren durch Einbau von Rampen oder durch den Einsatz von Liftern,
- Verbreiterung von Türen,
- Hilfsmittel (Badewannenlift, Rollator etc)
- Hausnotruf
Die Pflegekasse zahlt unabhängig von der Pflegestufe auf Antrag bis zu 2.557 € (Stand 1.7.08) als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder herstellen. Bei der Bemessung des Zuschusses wird ein Eigenanteil erhoben, der sich nach dem EInkommen der oder des Pflegebedürftigen richtet.
Einen Zuschuss gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein können, z.B. Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifter, aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. Außerdem wird der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, unterstützt. Ein Zuschuss kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.
Zahlreiche Leistungen werden auch von der Krankenkasse bezuschusst, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Unter Umständen kommen auch andere Kostenträger (Renten-, Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge, Sozialhilfe) in Betracht. Lassen Sie sich vor einem Umbau über die Finanzierungsmöglichkeiten beraten.
Seniorengerechte Wohnungen
Wenn Ihre Wohnung den Erfordernissen des Alltags nicht entspricht und eine Wohnungsanpassung nicht möglich ist, können Sie über einen Umzug in eine seniorengerechte Wohnung nachdenken. Hierbei handelt es sich um eine abgeschlossene Wohnung, die durch Lage, Grundriss und Ausstattung den besonderen Wohnbedürfnissen älterer Menschen entspricht. Eine solche Wohnung sollte nach Möglichkeit bieten:
- Stufenloser Zugang zum Haus bzw. zur Wohnung (Rampe oder Fahrstuhl)
- möglichst keine Schwellen (wenn, dann nicht über 2 cm)
- Türbreite mindestens 80 cm (Hauseingangstür und Wohnungstür 90 cm, möglichst mit Weitwinkelspion)
- barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und ausreichend Bewegungsfläche
- Bedienungselemente (z.B. Lichtschalter) sollten auch im Sitzen erreichbar sein
- ausreichend Bewegungsfläche in der Küche
- Telefonanschluss möglichst in Wohn- und Schlafzimmer
- ggf. Hausnotrufanlage.
Seniorenwohnungen sind teilweise mit öffentlchen Mitteln gefördert, so dass die Miete einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen darf. Um eine solche öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Auskünfte zu öffentlch geförderten Seniorenwohnungen (sowie entsprechende Adressen) und Antragsvordrucke für den Wohnberechtigungsschein bekommen Sie abhängig vom Wohnort
- für das Gebiet der Stadt Achim beim
Bürgerbüro derStadt Achim
Tel. 04202 - 91 60 - 567 - für das Gebiet der Stadt Verden beim
Bürgerbüro der Stadt Verden
Tel. 04231 - 1 22 21 - und für das übrige Kreisgebiet beim
Landkreis Verden, Sozialer Wohnungsbau
Hans-Hermann Kopman, Tel. 04231 - 15 - 326
Betreutes Wohnen
Wenn Seniorenwohnungen die Betreuung der Bewohnerin oder des Bewohners einschließen, spricht man vom "Betreuten Wohnen" oder "Wohnen mit Service". Die Bandbreite der angebotenen Leistungen kann neben der Vermietung der Wohnung von einfachen handwerklichen oder hauswirtschaftlichen Hilfen (Wäschedienst, Wohnungsreinigung) über Hilfen bei den alltäglichen Dingen (Erledigung von Schriftverkehr und Behördenangelegenheiten) bis hin zu ambulanten Pflegeleistungen (bzw. der Vermittlung solcher Lesitungen) reichen. In der Regel können - abgesehen von einigen Grundleistungen - die weiterreichenden Leistungen bei Bedarf abgerufen werden. Diese müssen nur dann bezahlt werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden.
Eine allgemein gültige Begriffsdefinition oder verbindliche Qualitätsstandards für das "Betreute Wohnen" gibt es leider noch nicht. Die Angebote sind daher alle unterschiedlich. Einige dieser Wohnungen sind direkt an ein Altenpflegeheim angebunden, so dass Leistungen und Angebote dieser Einrichtung mitgenutzt werden können.
Seite einigen Jahren gibt es die DIN 77 800, die Qualitätsanforderungen für Betreutes Wohnen festlegt. Die Einhaltung dieser Norm ist aber nicht verbindlich vorgeschrieben, sondern es bleibt den Anbietern überlassen, ob sie sich dieser Prüfung unterziehen wollen. Insbesondere bei älteren Anlagen wurde sie noch nicht angewandt.
Einige Punkte, auf die Sie achten sollten:
- Wohnung/Wohnanlage und Umfeld
Sind die Wohnungen und die Wohnanlage barrierefrei (siehe Kriterien weiter oben bei Seniorengerechte Wohnungen) und auf die Bedürfnisse älterer Menschen / Ihre persönlichen Bedürfnisse ausgerichtet (z.B. Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, Anbindung an Bus / Bahn, Haustiere erlaubt?) - Grundleistungen
- Was enthält der Grundservice?
- Hausmeisterservice vorhanden?
- Notrufanlage vorhanden - wie besetzt?
- Kontaktperson vorhanden, die persönliche Hilfestellung leistet und weitere Dienstleistungen vermittelt?
- Wann und in welchem Umfang ist die Betreuungsperson für Sie da?
- Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Angebote zur Förderung sozialer Kontakte?
- Wahlleistungen
- Welche Dienstleistungen sind abrufbar (z.B. Mahlzeiten-, Wäschedienst, Wohnungsreinigung, Handwerksdienstleistungen in der Wohnung)?
- Besteht Wahlfreiheit bei der Auswahl der Leistungen und Hilfen?
- Ist bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz ein Umzug in ein Heim erforderlich?
- Vertragsgestaltung
- Welches Leistungsangebot beinhaltet der Preis?
- Sind die Kosten überprüfbar den einzelnen Leistungsbereichen zuzuordnen?
Sowohl der Mietvertrag als auch der Betreuungs-/Servicevertrag sollte das gesamte Angebot transparent darstellen!
Eine ausführliche Checkliste und weitere Informationen enthält z.B. die Broschüre "Betreutes Wohnen" der Verbraucherzentrale NRW. Die Broschüre kostet derzeit 9,90 €.
Weitere Informationen zum Thema "Wohnen im Alter" enthält z.B. auch die kostenlose Broschüre "Wie wohnen, wenn man älter wird?" vom
Postfach 20 15 51, 53415 Bonn
Tel. 0180 - 5 32 93 29, E-Mail: broschuerenstelle
Im Landkreis Verden gibt es derzeit folgende Anbieter für "Betreutes Wohnen" bzw. "Wohnen mit Service":
- Stadt Achim
- Wohnpark Herbegstraße
bwo nord GmbH &s; Co KG, Herbergstr. 16
Tel. 04202 - 52 23 81 - Servicewohnen Bergstraße und Am Werder
Ansprechpartner: AHA GmbH &s; Co KG, Frau Stark,
Tel. 04202 - 6 35 31 oder 91 03 41
- Wohnpark Herbegstraße
- Gemeinde Dörverden
- An der Mühle 23 - 31
Ansprechpartner: Altenpflegeheim Rose,
Tel. 04234 - 93 30
- An der Mühle 23 - 31
- Flecken Langwedel
- Spiridonweg 3
Ansprechpartner: Hausverwaltung M.Bruns OHG
Tel. 04231 - 9 26 60
und Hausverwaltung Bertram, Tel. 04231 - 8 23 60 - Residenz Etelsen
Ansprechpartner: Diva-Bau, Tel. 04221 - 6 85 20
- Spiridonweg 3
- Gemeinde Oyten
- Wohnpark Hubertus, Allerstr. 68 - 72
Ansprechpartner Herr Ipach, tel. 04202 - 7 50 30 - Mühlenweg 8
Fred und Rosemarie Schumann, Tel. 04207 - 91 79 17
- Wohnpark Hubertus, Allerstr. 68 - 72
- Stadt Verden (Aller)
- Seniorenresidenz am Rosengarten
Josefstr. 7, Tel. 04230 - 13 92 - Senioren-Wohnanlage St. Johannis
Ritterstr. 8, Tel. 04231 - 9 14 20 - Betreutes Wohnen Eichenhof
Karl-Luhmann-Weg; Ansprechpartner Herr Overhaus, Tel. 04236 - 9 43 82 85
- Seniorenresidenz am Rosengarten
Gemeinschaftliches Wohnen
Neben dem Wohnen in der angestammten Wohnung und dem Wohnen in Institutionen, wie Alten- und Pflegeheimen, haben sich in den letzten Jahren zunehmend Angebote des selbstständigen Wohnens mit einer bedarfsgerechten Hilfe entwickelt. Zu diesen "Neuen Wohnformen" für ältere und pflegebedürftige Menschen zählen beispielsweise gemeinschaftliche Wohnformen wie betreute Wohn- und Hausgemeinschaften und organisierte Wohnformen, in denen alte, pflegebedürftige und jüngere Menschen zusammen wohnen. Ziel dabei ist, so lange wie möglich ein selbstständiges Leben zu führen, trotzdem jederzeit Menschen um sich zu haben und bei Bedarf ambulante Hilfestellungen in Anspruch nehmen zu können.
Derzeit gibt es im Landkreis Verden noch keine dieser alternativen Wohnformen.
In der Stadt Verden hat sich auf Einladung der Gleichstellungsbeauftragten Rosmarie Guhl eine Gruppe zusammengefunden, die Interesse an einer Hausgemeinschaft hat. Falls Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Verden, Frau Rosemarie Guhl, Tel. 04231 - 12 432.
Falls Sie sich auch für gemeinschaftliches Wohnen interessieren, aber nicht wissen, ob sich noch andere Menschen in Ihrer Nähe hierfür begeistern, melden Sie sich beim Seniorenservicebüro des Landkreises Verden, das Interessierte miteinander in Kontakt bringt. Außerdem kann dort Beratung vermittelt werden.
aus dem Seniorenwegweiser, Landkreis Verden, 2010
Autor: Landkreis
Umsetzung:Senioren- u. Behindertenbeirat
Letzte Änderung: 12.02.2010