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Alt werden in Achim:
- Pflegestützpunkt



Die Funktion Pflegestützpunkt wird in unserem Landkreis von der Seniorenberatung in der Kreisverwaltung wahrgenommen.
Der Pflegestützpunkt wird mitfinanziert vom Land Niedersachsen und von den Pflegekassen.
Mehr Information zum Pflegestützpunkt in der Seniorenberatung weiter unten.

Der Begriff Pflegestützpunkt ist nicht geschützt. Deshalb nennen sich weitere Angebote ähnlich:

  • GuPO-eV. - Das Gesundheits- und Pflegenetz Ortsnah e.V.
    Ein professionelles Angebot, das aber vielleicht nicht mehr ganz aktuell ist (wir haben angefragt).

  • Der Pflegedienst Hubertus bietet Pflegestützpunkte in Weye und Etelsen an.

  • Kompetente Pflegeberatung erhalten Sie selbstverständlich bei allen ortsansässigen Pflegediensten, die Adressen finden Sie Hier.

In der im Gesetz (SGB XI - Pflegeversicherung) angesprochenen Pflegeberatung sollen folgende Aufgaben abgedeckt werden (Text aus SGB XI, § 92c):

  1. umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote,

  2. Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen,

  3. Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

Auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen ist zurückzugreifen. Die Pflegekassen haben jederzeit darauf hinzuwirken, dass sich insbesondere die

  1. nach Landesrecht zu bestimmenden Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe und für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch,

  2. im Land zugelassenen und tätigen Pflegeeinrichtungen,

  3. im Land tätigen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung

an den Pflegestützpunkten beteiligen. Die Krankenkassen haben sich an den Pflegestützpunkten zu beteiligen. Träger der Pflegestützpunkte sind die beteiligten Kosten- und Leistungsträger. Die Träger

  1. sollen Pflegefachkräfte in die Tätigkeit der Pflegestützpunkte einbinden,

  2. haben nach Möglichkeit Mitglieder von Selbsthilfegruppen sowie ehrenamtliche und sonstige zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen und Organisationen in die Tätigkeit der Pflegestützpunkte einzubinden,

  3. sollen interessierten kirchlichen sowie sonstigen religiösen und gesellschaftlichen Trägern und Organisationen die Beteiligung an den Pflegestützpunkten ermöglichen,

  4. können sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben dritter Stellen bedienen,

  5. sollen im Hinblick auf die Vermittlung und Qualifizierung von für die Pflege und Betreuung geeigneten Kräften eng mit dem Träger der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch zusammenarbeiten.
(Text aus SGB XI, § 92c)

Soweit der Gesetzestext.


Unser offizieller Pflegestützpunkt in der Seniorenberatung des Landkreises stellt sich in seinem Faltblatt so dar:


Pflegestützpunkt in der Seniorenberatung
für ältere oder pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige

Ansprechpartnerinnen

Monika Warnken

Frau Warnken
Dipl.Sozialarbeiterin /-pädagogin
Mediatorin
Tel. 04231-15-489, Fax: 04231-15-10489
e-mail: Monika-Warnken(at)landkreis-verden.de

Sybille Moesch


Frau Mösch
Tel. 04231-15-374, Fax: 04231-15-10374
e-mail: Sybille-Moesch(at)landkreis-verden.de


Wir möchten dabei mithelfen, dass ältere und/oder pflegebedürftige Menschen

  • so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben können,

  • ihren Lebensalltag selbstständig und selbstbestimmt im eigenen Haushalt gestalten können,

  • Die Leistungen erhalten, die ihnen gesetzlich zustehen,

indem wir ihnen

  • Hilfen zur Haushaltversorgung und Betreuung in der eigenen Wohnung aufzeigen, vermitteln und koordinieren;

  • bei privaten Initiativen bei der Gründung von gemeinsamen Wohnformen/Wohngemeinschaften unterstützen;

  • Beratung zur alters- und behindertengerechten Anpassung der Wohnung durchführen,

  • Wege zur Hilfestellung aufzeigen, wenn ältere und/oder pflegebedürftige Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selber zu regeln,

  • Informationen über Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowei Altenpflegeheime zu geben, wenn ambulante Hilfen für die Versorgung in der eigenen Wohnung nicht mehr ausreichen,

  • Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung geben, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes,

  • Beratung und Einzelfallhilfe im Sinne einer allgemeinen Lebens- und Konfliktberatung anbieten.

Beratungsgespräche sind neutral und vertraulich.

Beratungsgespräche sind kostenlos.

Bei Bedarf ist die Beratung gern bei Ihnen zu Hause möglich.


Wo finden Sie uns?

Barrierefrei zu erreichen:
Landkreis Verden, Fachdienst Soziales
Lindhooper Straße 67, 27283 Verden

Kreishaus, Eingang West, 2. Obergeschoss, Zimmer 2006.

 

Autor: Senioren- u. Behindertenbeirat
Letzte Änderung: 06.12.2010

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