Info: Pflege
(aus dem Seniorenwegweiser, Landkreis Verden, 2010)
[Nach einer Einleitung folgen Texte zu Pflegeversicherung, Pflege zu Hause, Hilfen für pflegende Angehörige, Betreuungsangebote für demenziell erkrankte Menschen, Ambulante Pflegedienste, Tages- oder Nachtpflege; die Abschnitte Pflege im Heim und Interessenvertretung der Heimbewohner und die Adressen der Alten- und Pflegeheime im Landkreis Verden finden Sie auf der Adressliste Heime (Anmerkung fürs Internet) ]
Pflegeversicherung
Eine Pflegebedürftigkeit bringt oft groß finanzielle Belstungen mit sich. Um dieses Risiko dem Grunde nach (das heißt nicht unbedingt in voller Hö) abzusichern, wurde 1995 die soziale Pflegeversicherung eingeführt.
Wenn Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind Sie automatisch in die Pflegeversicherung einbezogen. Wer privat krankenversichert ist, muss eine provate Pflegeversicherung abschließen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Versicherten. Voraussetzung ist, dass eine nicht nur vorübergehende Pflegebdürftigkeit vorliegt.
Pflegekassen
Hier die Anschriften und Telefonnummern einiger Pflegekassen:
Holzmarkt 15, 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 89 70 Internet: aok-verden
DAK
Obere Str. 1 - 3, 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 9 27 10
IKK Nierdersachsen
Hospitalstr. 3, 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 9 26 20
hkk
Große Str. 88, 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 9 25 10
GEK Gmünder Ersatzkasse
Norderstädtischer Markt 10, 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 93 18 27
Barmer Ersatzkasse
Norderstädtischer Markt 6, 27283 Verden (Aller)
Tel. 0185 0 0 54 67 50
Pflegeberatung
Seit Anfang 2009 haben Pflegeversicherte nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) einen Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegebrater. Diese sollen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen für Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf unterstützen.
Wer für sie Ansprechpartner ist, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Pflegestützpunkt
Die Pflegereform 2008 sieht die Einrichtung von Pflegestützpunkten vor, die zentrale Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige sein sollen. Sie sollen pfelgerische, medizinische und souiale Hilfes- und Unterstützungsangebote vermitteln und koordninieren.
Der Landkreis Verden beabsichtigt die ohnehin schon seit Jahren bestehende Seniorenberatung zu einem Pflegestützpunkt auszubauen. Eine Vereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen soll in Kürze abgeschlossen werden, lag aber bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Pflegelotsen
Der Caritasverband Verden-Soltau-Fallingbostel hat mehrere Personen in einer 40-stündigen Qualifizierung zu Pflegelotsen ausgebildet. Diese sollen, wie ihre Namensvettern auf See. durch Untiefen der Pflegelandschaft führen:
Wo gibt es einen ambulanten Pflegedienst oder Essen auf Rädern? Wo gibt es Hilfe beim Ausfüllen von Formularen? Gibt es eine Tagesgruppe für Demente?
Die Pflegelotsen sind dienstags bis donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und freitags von 15:00 bis 18:00 Uhr über das Pfarrbüro der St.Josef Gemeinde erreichbar, Tel. 04231 24 15.
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebdürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.
Seit dem 1.7.2008 haben aber auch Menschen ohne eine Pflegeeinstufung unter Umständen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Dies gilt für Menschen mit einem erheblichen allgemeinem Betreuungsbedarf, d.h. vor allem für Menschen mit demenziellen Erkrankungen (siehe weiter unten bei Betreuungsangebote für demenziell erkrankte Menschen).
Wer beurteilt das Ausmaß der Pflegebdürftigkeit?
Wenn Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebdürftigkeit.
Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, werden Sie - je nach Zeitbedaarf bei der Pflege - in eine von 3 Pflegestufen eingruppiert:
einfügen Tabelle !!Je nach Pflegestufe unterscheiden sich die Leistungen der Pflegekasse. Wer nicht in eine dieser Stufen einzuordnen ist und dennoch einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung hat, kann auch Hilfe bekommen. Hier greift die so genannte "Pflegestufe 0" und hilft Menschen, die durch erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz Betreuungsbedarf haben. Das betrifft vor allem demenziell erkrankte Menschen.
Wichtig! Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes können Sie jederzeit bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung stellen!
Einige Hinweise zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK):
Überlegen Sie sich bereits vor dem Besuch des MDK, welcher Hilfebedarf im Einzelnen vorliegt. Hilfreich ist, wenn Sie in den Tagen vorher ein "Pflegeprotokoll" oder "Pflegetagebuch" führen. Sie sollten hierin genau aufschreiben, bei welchen Verrichtungen Hilfe benötigt wird und wie viel Zeit im Einzelnen gebraucht wird (inklusive Vorbereitung). Bei den meisten Pflegekassen sind solche "Pflegetagebücher" kostenlos erhältlich!
Insbesonder bei der Begutachtung von Demenzkranken sollten Sie ggf. im vorfeld bereits Arzt- und Krankenhausberichte anfordern und die Pflegekasse eventuell vorab schriftlich über die Krankheit informieren. Gestalten Sie beim Begutachtungstermin Ihren Tagesablauf wie sonst auch, damit der Gutachter einen möglichst realistischen Eindruck erhält.
Sie sollten keinesfalls etwas "beschönigen" oder "verschweigen", sondern offen Ihren täglichen Hilfebedarf schildern (d.h. alle Pflegeleistungen, die Angehörige, Nachbarn etc. für Sie erbringen).
Achten Sie darauf, dass alle wesentlichen Tätigkeiten angesprochen werden! Lassen Sie sich durch Fragen oder Äußerungen nicht verunsichern. Fragen Sie nach, auch mehrmals, wenn Sie etwas nicht verstanden haben.
Manchmal ist es erforderlich, dass der Begutachtende auch mit Angehörigen und Pflegepersonen alleine spricht, um offen über den notwendigen Pflegebedarf sprechen zu können. Dies ist besonders bei Personen mit psychischen Störungen dringend zu empfehlen. Der Gutachter legt bei der Beurteilung der einzelnen Pflegeleistungen bestimmte Zeitwerte zugrunde. Wenn Sie für die Pflege Ihres Angehörigen mehr Zeit benötigen (z.B. weil Sie ihn bei bestimmten Tätigkeiten anleiten oder beaufsichtigen müssen), machen Sie das deutlich!
Wenn Sie mit der einstufung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Dieser kostet nichts und kann formlos bei der Pflegekasse eingereicht werden. Lassen Sie sich von der Pflegekasse das Gutachten zusenden. Prüfen Sie, ob das Gutachten alles wichtigen Punkte enthält und ob die angegebenen Zeitwerte realistisch sind. Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren eigenen Aufzeichnungen (Pflegeprotokoll, Pflegetagebuch).
Wenn ein Pflegedienst bei Ihnen tätig ist, kann Ihnen dieser beim Widerspruch behilflich sein. Falls der widerspruch keinen Erfolg hat, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben. Klagen beim Sozialgericht sind kostenlos.
Bei Fragen oder Problemen hinsichtlich der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wenden Sie sich an
- die Pflegekasse oder auch
- an die Pflegeberatungsstellen.
Dauer der Bearbeitung von Anträgen
Wer eine Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellt, soll so schnell wie möglich eine Antwort von der Pflegekasse bekommen. Die Antwort muss spätestens nach 5 Wochen erfolgen.
Bei einem Krankenhausaufenthalt, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung muss die Antragsbearbeitung innerhalb einer Woche erfolgen.
Befindet sich der Antragssteller in häuslicher Umgebung und wird von der pflegenden Person Pflegezeit beantragt, gilt für die Bearbeitung des Antrags auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine Frist von 2 Wochen.
Hinweis: Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Wenn Ihnen die Adresse nicht bekannt ist, rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und lassen sich mit der Pflegekasse verbinden.
Da das Antragsdatum für den Leistungsbeginn entscheidend ist, sollten Sie auf eine frühzeitige Antragstellung achten!
Pflege zu Hause
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben deshalb die Möglichkeit, Sachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen oder Pflegegeld und Sachleistungen zu kombinieren.
Pflegegeld
Wird die Pflege durch Angehörige bzw. durch andere ehrenamtlich tätige Personen erbracht, so zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld an den Betroffenen. Dieser kann über die Verwednung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Die Höhe des Pflegegeldes ist von der Pflegestufe abhängig. Es beträgt:
tabelle einfügenPflegesachleistung
Zu den Sachleistungen zählen Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste. Hierzu gehören insbesondere die grundpflegerischen Tätigkeiten (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung), Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehörige, Unterstützung bei der Vermittlung von hilfsdiensten (z.B. Essenbelieferung, Organisation von Fahrdiensten) sowie hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung). Die höhe der Sachleistungen ist von der Pflegestufe abhängig. Sie betragen.>/p> tabelle einfügen
Für Härtefärtefälle in Pflegestufe III kann ein Höchstbetrag bis zu 1.918 € monatlich gezahlt werden.
Kombinationsleistung
Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren. In diesem Fall wird die Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Personen durch fachliche ambulante Hilfe ergänzt. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Beispiel für eine Kombinationsleistung:
Ein Pflegebdürftiger der Pfelgestufe I nimmt Sachleistungen durch einen Pflegedienst im Wert von 220 € in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf 440 €. Er hat somit die Sachleistungen zu 50 % ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 225 € stehen ihm noch 50 % zu, also 112,50 €.
Hinweis: Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und Sie den verbleibenden Betrag nicht selbst tragen können, können Sie ggf. beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragen (siehe auch Finanzielle Hilfen).
Einzelpflegekräfte
Einzelpflegekräfte sind Pflegekräfte, wie z.B. eine Altenpflegerin oder ein Altenpfleger, die sich selbstständig gemacht haben. Sie haben die Möglichkeit, selbstständige Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen. Wenn die Versorgung durch den einsatz der Kraft besonders wirksam und wirtschaftlich ist oder wenn dadurch den besonderen Wünschen von Pflegebdürftigen zur Gestaltung der Hilfe Rechnung getragen werden kann, schließen Einzelpflegekräfte und Pflegekassen zur Versorgung dieser bestimmten Pflegebdürftigen einen Vertrag zur Versorgung.
Pflegevertretung (Urlaubs- oder Verhinderungspflege)
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeverischerung die Kosten einer Ersatzpflege für längstesn 4 wochen je Kalenderjahr. Dies ist die so genannte Verhinderungspflege. Die Pflegekasse zahlt ab dem 1.1.10 maximal 1.510 € pro Kalenderjahr.
Voraussetzung dafür ist, dass die zu vertetende Pflegeperson die häusliche Pflege bereits 6 Monate übernommen hat.
Die Verhinderungspflege kann auch durch einen Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung geleistet werden.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebdürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegekasse unterscheidet.
- technische Hilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem
- Verbrauchsprodukte wie z.B. Einmalhandschuhr oder Betteinlagen
zu den Kosten für technische Hilfen muss der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10 %, maximal jedoch 25 € zuzahlen. Größere technische Hilfsmittel werden oft leihweise überlassen, so dass eine Zuzahlung entfällt.
Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 31 € pro Monat von der Pflegekasse erstattet.
Kosten für Hilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn keine Lesitungsverpflichtung der Krankenkasse besteht. Kosten für Rollstühle und Gehhilfen, die ärztlich verordnet werden, werden von der Krankenkasse getragen.
Lassen Sie sich beraten! Informationen erhalten Sie z.B. bei den Pflegekassen, in Sanitätsfachgeschäften, bei den ambulanten Pflegediensten.
Wohnungsanpassung
Hinweise hierzu siehe entsprechenden Abschnitt bei "Wohnen im Alter").
Hilfen für pflegende Angehörige
Der weitaus größte Anteil hilfe- und pfelgebedürftiger ä:terer Menschen lebt zu Hause und wird - oft rund um die Uhr - von Angehörigen versorgt und betreut. Als pflegende Angehörige bringen Sie viel Zeit und Geduld auf, um sich um Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied zu kümmern, stellen Ihre eigenen Bedürfnisse zueück und werden bis an die Grenzen Ihrer Kräfte belastet. Wichtig ist es daher, dass Sie auch eine gewisse &quoT;Selbstpfleg" erlernen:
Keiner kann die seelische und körperliche Kraft für eine Pflege bis zu 24 Stunden am Tag aufbringen. Wenn Sie Ihre eigenen körperlichen und seelischen Grenzen missachten, schaden Sie sich selbst und dem/der Pflegebdürftigen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich selbst Entspannung und feste Erholungszeiten schaffen:
- Es sollte pro woche möglichst ein ganzer Tag und eine ganze Nacht für Sie frei zur Verfügugn stehen.
- Ablenkung und das Gegenteil des Alltags bringt oft große entspannung. Gehen Sie aus dem Haus und treffen Leute, anstatt sich ausschließlich auf die einzelne Person zu konzentrieren.
- Auch ein Spaziergang in frischer Luft und Bewegung ist sehr sinnvoll.
Hilfestellung bei dieser anspruchsvollen und mitunter sehr aufreibenden Aufgabe können Sie als pflegende/r Angehörige/r durch die im Folgenden aufgeführten Angebote erfahren.
Pflegezeit
Seit dem 1.7.08 gibt es für die Angehörigen von Pflegebdürftigen einen Anspruch auf Pflegezeit.
Beschäftigte in Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten können sich für die Dauer von bis zu 6 Monaten von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit beziehen sie kein Gehalt, bleiben aber sozialversichert.
Wird ein Angehöriger pflegebdürftig, muss schnell hilfe organisiert werden. Neben dem Anspruch auf Pflegezeit haben Beschäftigte daher das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben (kurzzeitige Arbeitsverhinderung). Diesen Anspruch haben Beschäftigte unabhängig von der Anzahl der bei Arbeitgeber Beschäftigten.
Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse.
Gesprächskreise für pflegende Angehörige
Gesprächskreise für "Pflegende Angehörige" bieten vielfältige Informationen, Anregungen und Austauschmöglichkeiten als Hilfe zur Selbsthilfe für diese anspruchsvolle und aufreibende Aufgabe. In diesen Gesprächskreisen soll den Angehörigen die Möglichkeit geboten werden, sich mit Gleichbetroffenen auszutauschen. Durch den Erfahrungsaustausch werden wertvolle Erfahrungen für den Alltag weitergegeben und die pflegenden Angehörigen können entlastung erfahren. Die Inhalte der Gesprächsgruppe werden von den Angehörigen bestimmt. Die Gesprächsführung wird durch kompetentes Fachpersonal gewährleistet. Derzeit bestehen nicht in allen Gemeinden regelmäßige Treffen, aber bei Interesse stehen Ihnen folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Achim
Irmtraut Kellner, Tel. 04202 - 34 52
Helga Mindermann, Tel. 04207 - 53 71 - Dörverden
Irmgard Kern, Tel. 04234 - 35 33 - Oyten/Ottersberg
Diakoniestation, Tel. 04207 - 42 46 - Thedinghausen
Brigitte Bendzus, Tel. 04204 - 88 37 - Verden (Aller)
Frau Jänisch, Frau Kaden, Tel. 04231 - 8 48 00
Einen speziellen Gesprächskreis gibt es für Angehörige demenziell erkrankter Menschen:
- Kornblume - Gruppe für Angehörige von Demenzerkrankten
Meike Fricke, Tel. 04202 - 6 35 31
Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Helfer
Wenn Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebdürftige kümmern, können Sie an einem kostenlosen Pflegekurs der Pflegekasse teilnehmen. diese bieten praktische Anleitung und informationen, aber auch Beratung und Unterstützung zu vielen verschiedenen Themen. au&szig;erdem haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen und soziale Kontakte zu knüpfen.
Entsprechende Kurse werden von den Pflegekassen, z.B. der AOK, Frau Bötjer, Tel. 04231 - 89 77 33 71 angeboten.
Betreuungsangebote für demenziell erkrankte Menschen
Viele Fragen tauschen auf,wenn Menschen krank werden. Das gilt gerade bei psychischen Veränderungen von älteren Menschen.
Angststörungen, Depression und Wahn, aber auch Gedächtnisstörungen bis hin zur Demenz (z.B. Alzheimersche Erkrankung) sind Beispiele solcher gerade im Alter häufig anzutreffenden Beeinträchtigungen. Manchmal ist es nicht einfach abzugrenzen, ob es sich um normale Alterserscheinungen oder um eine ernsthafte Erkrankung handelt.
Wer unter einer psychischen Beeinträchtigung leidet, sollte sich nicht einfach damit abfinden, sondern Beratung und Hilfe suchen. Therapeutusche Hilfen, ambulante oder auch stationäre Behandlungen können helfen, die Beeinträchtigungen zu bewätigen.
Auch Angehörige sind oft von den Veränderungen betroffen und brauchen Unterstü,tzung und Hilfe.
Neben verschiedenen Beratungsnageboten gibt es spezielle Entlastungsangebote für die pflegenden Angehörigen (z.B. stundenweise Betreuung von Demenzerkrankten) und Gesprächskreise für Angehörige, die einen gegenseitigen Austausch ermöglichen.
Solche Pflegebdürftige können zusätzlich einen Geldbetrag für Betreuungsleistungen von der Pflege im Wege der Kostenerstattung erhalten. Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten oder von einem anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebot entstehen. Personen mit einem geringeren allgemeinen Betreuungsbedarf erhalten einen Grundbetrag. Ist der Betreuungsbedarf erhöht, wird ein erhöhter Betrag erstattet. Folgende Beträge kommen in Betrahct:
- bei einem Grundbedarf
bis zu 100 € monatlich (1.200 € jährlich) - bei einem erhöhten Betreuungsbedarf
bis zu 200 € monatlich (2.400 € jährlch).
Auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in Pflegestufe I erfüllen (so genannte Pflegestufe "0") haben einen Anspruch auf einen Betreuungsbetrag.
Anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote
Niedrigschwellige Betreuungsangebote werden von geschulten freiwilligen Helferinnen und Helfern mit Unterstützung und Anleitung durch eine Fachkraft als
- Betreuungsgruppen
- Helferkreise
- Tagesbetreuung
- familienentlastende Dienste
durchgeführt. Damit können auch selbstzahlende Pflegebdürftige im häuslichen Bereich oder in Gruppen stundenweise betreut werden.
Im Landkreis Verden sind folgende niedrigschwellige Betreuungsnagebote vom Niedersächsichen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie anerkannt:
- Lebenshilfe im Landkreis Verden e.V.
Holzmarkt 13, 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 - 9 28 09 10
Familienunterstützender Dienst mit Helferkreis, Tagesbetreuung und Betreuungsgruppe. - Sozialpädagogische Familien- und Lebenshilfe e.V.
Obernstr. 47, 28832 Achim
Tel. 04202 - 88 80 64
Betreuungsgruppen für Demenzkranke - Diakoniestationen im Landkreis Verden gGmbH
Lugenstein 14, 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 - 92 82 90
Helferkreis, Betreuungsgruppen - ABG Ambulante Betreuung GmbH
Beethovenstr. 1, 28876 Oyten
Tel. 04207 - 68 88 68
Helferkreise, Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung
Hinweise:
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. berät Sie umfassend zum Thema Demenz. Zahlreiche Informationen finden Sie auch im Internet oder über das Beratungstelefon der Alzheimergesellschaft, Tel. 01803 - 17 10 17 (9 cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz).
Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Broschüre erstellt mit dem titel "Wenn das Gedächtnis nachlässt - ein Ratgeber von der Diagnose bis zur Betreuung". Sie ist sehr informativ und hilfreich - auch, wenn sie derzeit nicht mehr den neuesten Stand nach der Pflegerform 2008 beinhaltet. Sie können sie bestellen über
per E-Mail oder tel. 01805 77 80 90
oder schriftlich bei
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
Verschiedene Broschüren it Tipps zum Umgang mit Wesensveränderungen von älteren Menschen oder checklisten für Angehörige bietet das
c/o Altern in Würde, Stichwort: Alzheimer-Information
Schuhmarkt 4, 35002 Marburg,
Tel. 06421 - 293 123
Ambulante Pflegedienste
Wenn Sie pflegebedürftig sind und gerne zu Hause gepflegt werden möchten, können Sie auf die hilfe der ambulanten Pflegedienste zurückgreifen.
Diese stellen Ihnen eine groß:e Auswahl an Leistungen der Kranken-, Alten- und Familienpflege zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere die grundpflegerischen Tätigkeit (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung), die häusliche Krankenpflege (z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen), Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehörige, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten (z.B. Essenbelieferung, Orgnaisation von Fahrdiensten) sowie hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung).
Lassen Sie sich vom ambulanten Pflegedienst in einem persönlichen Gespräch beraten, welche Hilfen notwendig sind, welche Kosten entstehen und wie diese finanziert werden können. Die Pflegedienste geben Auskunft über die angemessene Pflege und helfen in der Regel auch beim Beantragen von finanziellen Leistungen (z.B. derPflegekasse).
Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege nach Verordnung des Arztes trägt in der Regel die Krankenkasse. Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (mindestens Pflegestufe I), werden die Kosten für Pflegeleistungen und für die notwendige hauswirtschaftliche Versorgung ganz oder teilweise von der Pflegekasse gezahlt. (Sie müssen dieses als Pflegesachleistung bei der Pflegekasse beantragen, siehe oben.
Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse zu erkundigen, welche Leistungen übernommen werden. Ggf. können Sie auch beim örtlichen sozialhilfeträger "Hilfe zur Pfleg" beantragen, siehe dort.
Treffen sie die richtige Wahl!
Unter der Vielzahl der ambulanten Pflegedienste (Adressen siehe unten) eine Auswalh zu treffen, ist nicht leicht. Bevor Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden, sollten Sie die Angebote verschiedener Anbieter miteinander vergleichen:
- Prüfen Sie, welche Leistungen vom Pflegedienst übernommen werden müssten und was ggf. Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen leisten können. Klären sie, ob der Pflegedienst alle für sie notwendigen Hilfen anbietet und vermittelt.
- Überlegen Sie, welche ansprüche Sie an die professionellen Pflegekräfte haben (Einhaltung von zeiten, Personalwechsel, Nichtraucher etc.).
- Lassen Sie sich das abrechnungsverfahren erklären. Auch ein Kostenvoranschlag gibt Ihnen Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wie viel Sie ggf. zuzahlen müssen.
- Wichtig könnte zudem für Sie sein, dass jederzeit und schnell im Ernstfall Hilfe zugesichert werden kann.
- Informieren Sie sich über ambulante Pflegedienste in Ihrer Nähe. Lange Anfahrtswege führen leicht zu Verspätungen.
- Scheuen Sie sich nicht, den ambulanten Pflegediensten auch weitere Fragen rund um das Thema "häusliche Pfleg" zu stellen.
Zugelassene ambulante Pflegedienste im Landkreis Verden (Stand 1.9.09):
Die mit * gekennzeichneten Pflegedienste bieten auch zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit einem erheblichen Bedarf an Betreuung und Beaufsichtigung an (siehe auch Betreuungsangebote für demenziell erkrankte Menschen).
- Diakoniestationen im Kirchenkreis
Lindhooper Str. 20, 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 92 82 90, Internet: kirche-verden
Dazu gehören.
Diakoniestation Verden *
An der Kleinbahn 2. 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 29 16
Diakoniestation Kirchlinteln/Langwedel *
Suhrfeldstr. 1, 27299 Langwedel
Tel. 04232 18 43
Diakoniestation Achim *
Magdeburger Str. 34, 28832 Achim
Tel. 04202 8 26 27
Diakoniestation Ottersberg / Oyten *
Lindenstr. 2, 28876 Oyten
Tel. 04207 42 46 - Mobiler Hilfsdienst Hubertus
Obernstr. 65, 28832 Achim
Tel. 04202 88 26 47, E-Mail, Internet: mph-achim - Ambulanter Hauspflegeverbund Achim (AHA) *
Meyerholz 6, 28832 Achim
Tel. 04202 - 6 35 31, Internet: aha-pflege - Häusliche Krankenpflege Achim, Marc Detjen *
Uesener Feldstr. 5, 28832 Achim
Tel. 04202 63 77 79, E-Mail, Internet: ambulantedienste - Ev. Schwesternstation Mahndorf
Mahndorfer Deich 46, 28307 Bremen
Tel. 0421 48 02 33 - Ambulante Krankenpflege Gabriele Göppert
Eibenweg 2, 27313 Dörverden
Tel. 04239 13 21 - Krankenpflege zu Hause, Damerius/Brüggemann GmbH
Pommernweg 1, 27313 Dörverden
Tel. 04234 9 41 41 - Ambulanter Pflegedienst Rose *
Diensthoper Str. 3, 27313 Dörverden
Tel. 04234 93 30 - Private Pflege Eichenhof GmbH
An der Kirche 13, 27308 Kirchlinteln
Tel. 04236 9 43 82 85, E-Mail, Internet: haus-eichenhof - Ambulante Krankenpflege Julia Nordheim *
An den Fuhren 16 a, 28870 Ottersberg
Tel. 04293 91 90 60 - ASK Ambulante Seniorenbetreuung und Krankenpflege
Verdener Str. 14, 28870 Ottersberg
Tel. 04205 79 08 00 - Häusliche Krankenpflege Oyten, Marc Detjen *
Sonnenblumenweg 1, 28876 Oyten Tel 04207 98 89 88, E-Mail, Internet: ambulantedienste - Ambulante Betreuung Gmbh *
Beethovenstr. 1, 28876 Oyten
Tel. 04207 - 68 88 68, Internet: abg-pflegedienst - D & M Ihr Pflegeteam, Heike Böhmermann *
Bassen, Große Str. 90, 28876 Oyten
Tel. 04207 66 77 57 - Angelas Krankenpflege
Syker Str. 21, 27321 Thedinghausen
Tel. 04204 68 81 03, < href="mailto:infobuero@thedinghauser-krankenpflege.de">E-Mail, Internet: thedinghauser-krankenpflege - Samtgemeinde Thedinghausen, Sozialstation *
Braunschweiger Str. 10, 27321 Thedinghausen
Tel. 04204 88 37, E-Mail, Internet: thedinghausen - Ambulantes Pflegeteam Jänisch
Johanniswall 11, 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 8 48 00, E-Mail, Internet: ambulantes-pflegeteam-verden.
Literaturhinweis:
Das bundesministerium für Gesundheit hat eine Ratgeber für die häusliche Pflege "Pflegen zu Hause" (Stand august 2007) herausgebracht. Sie können ihn bestellen über
per E-Mail oder tel. 01805 77 80 90
oder schriftlich bei
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
Tages- oder Nachtpflege
Tages- bzw. Nachtpflegeeinrichtungen sind für pflegebdürftige Menschen vorgesehen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, allein in ihrer Wohnung zu leben und tagsüber bzw. nachts der unterstützung bedürfen, ansonsten aber von ihren Familien oder anderen Personen zu Hause gepflegt werden.
Die Tages-/Nachtpflege ist Bindeglied zwischen der häuslichen Versorgung durch Angehörige und ambulante Pflegedienste und einem stationären aufenthalt in einem Pflegeheim. Häufig wird die Versorgung des Pflegebedürftigen durch einen ambulanten Pflegedienst morgens und abends ergänzt.
Die Tagespflege wird meistens von morgens 8:00 Uhr bis nachmittags 16:00 Uhr an den 5 Werktagen der woche angeboten.
Ein Fahrdienst zur Tagespflegeeinrichtung und zurück zur Wohnung ist in den meisten Fällen vorhanden.
Die Tagespflege kann wirksam dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange selbstständig zu Hause leben können, ohne auf eine angemessene Betreuung und Pflege verzichten zu müssen. Dadurch wird eine Heimaufnahme vermieden bzw. hinausgezögert. Gerade bei einem Krankenhausaufenthalt wird der hilfe- und Betreuungsbedarf eines älteren Menschen deutlich. Die Tagespflege soll die Rückkehr nach Hause erleichtern und auf diesem Wege in enger zusammenarbeit mit den Angehörigen und evtl. ambulanten Diensten den angemessenen Betreuungsbedarf ermitteln.
Bei allein stehenden älteren Menschen soll eine soziale Isolation vermieden werden und durch die Atmosphäre der Einrichtung und die Erfahrung sozialer Gemeinschaft können befriedigende Kontakte untereinander entstehen. durch entsprechende Angebote in der Einrichtung sollen Selbstständigkeit und Selbstwahrnehmung gefördert werden. Der ältere Mensch kann somit einen sinnerfüllten Tag erleben.
Nachtpflege bietet die Möglichkeit, ältere Menschen, die tagsüber zu Hause gepflegt werden können, nachts in einer Einrichtung betreuen zu lassen. Dieses Angebot ist noch nicht sehr verbreitet. Im Landkreis Verden gibt es derzeit kein Angebot zur Nachtpflege. Es wird bisher aber auch nur selten nachgefragt.
Leistungen der Pflegeversicherung zur Tages- oder Nachtpflege:
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für Pflege, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege in Höhe von monatlich:
Pflegestufe II 1.040 €
Pflegestufe III 1.510 €
Die Kosten für Verpflegung müssen privat getragen werden.
die Leistungen der Tages- oder Nachtpflege können mit anderen Sachleistungen und/oder dem Pflegegeld kombiniert werden. Nehmen Sie im Bereich der Tages- oder Nachtpflege die Hälfte der Leistung in Anspruch, haben sie künftig daneben noch einen 100%igen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Dieser volle Anspruch beim Pflegegeld oder der Sachleistung erhöht sich allerdings nicht weiter, wenn Sie weniger als 50 % der Leistung für Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen.
Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Verden
(Stand 1.7.09)- AHA Tagespflege
Meyerholz 6, 28832 Achim
Tel. 04202 6 35 31, Internet: aha-pflege - AHA Tagespflege Meyerhof
Schulstr. 3, 28832 Achim
Tel. 04202 5 04 48 00, Internet: aha-pflege - Tagespflege St. Johannisheim e.V.
Hinter der Mauer 55, 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 91 42 50, E-Mail, Internet: st.johannisheim.de
aus dem Seniorenwegweiser, Landkreis Verden, 2010
Autor: Landkreis
Umsetzung:Senioren- u. Behindertenbeirat
Letzte Änderung: 04.02.2010