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Info: Pflege
(aus dem Seniorenwegweiser, Landkreis Verden, 2010)


[Nach einer Einleitung folgen Texte zu Pflege im Heim und Interessenvertretungen der Heimbewohner. Die Adressen der Alten- und Pflegeheime im Landkreis Verden finden Sie auf einer Internetseite des Landkreises, zu den Achimer Heimen siehe Adressliste Heime in dieser web-Seite. (Anmerkung fürs Internet)  ]


Pflege im Heim

Kurzzeitpflege

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf stationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege - eine Aufnahme auf begrenzte Dauer in eine stationäre Einrichtung.

In der Regel bieten fast alle Senioren- und Pflegeheime ganzjährig so genannte "eingestreute" Kurzzeitplätze an, das heißt wenn Dauerpflegeplätze nicht besetzt sind, werden diese vorübergehend im Rahmen der Kurzzeitpflege besetzt.

Die Pflegekasse leistet hierfür 1510 € (ab 1.1.2012 1550 €) für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen im Kalenderjahr.

Vollstationäre Versorgung

Es gibt Situationen, da ist auch die Hilfe von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst nicht mehr ausreichend und es müssen rund um die Uhr Fachkräfte sofort zur Verfügung stehen. In solchen Fällen ist eine Heimunterbringung sinnvoll.

Auch wenn vielen dieser Schritt sehr schwer fällt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Heimen werden alles tun, damit Sie hier eine neue Heimat finden.

Wie finde ich einen geeigneten Heimplatz ?

Wenn Sie einen Heimplatz suchen, finden Sie Beratung und Hilfe

oder wenn Sie sich im Krankenhaus befinden

Selbstverständlich können Sie aber auch direkt bei den Senioren- oder Pflegeheimen Ihrer Wahl anfragen. Bevor Sie sich für ein Pflegeheim entscheiden, sollten Sie die Angebote verschiedener Einrichtungen miteinander vergleichen:

  • Wie hoch sind die Heimkosten?
  • Wie viele Mitarbeiter hat das Heim ?
  • Wie viele haben am Wochenende und auch nachts Dienst ?
  • Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter ?
  • Wie ist die medizinische Versorgung gewährleistet ?
  • Welche zusätzlichen, speziellen Angebote für demenziell erkrankte Menschen gibt es ?
  • Müssen spezielle Leistungen zusätzlich gezahlt werden ?
  • Ist eine Hausordnung vorhanden ?
  • Wie sind die Zimmer in Bezug auf Größe und Ausstattung ?
  • Wie viele Bewohner/innen teilen sich eine sanitäre Anlage ?
  • Können eigene Möbel mitgebracht werden ?
  • Gibt es Wahlmöglichkeiten bei den Mahlzeiten ?
  • Können Kleinigkeiten im Haus gekauft werden ?
  • Welche Freizeit- und Beschäftigungsaktivitäten werden angeboten - gibt es hierzu Wochenpläne ?
  • Können Haustiere mitgebracht werden ?
  • Ist die Durchführung von Maßnahmen zur Rehabilitation wie Ergotherapie, Krankengymnastik oder ähnliches möglich ?
  • Sind gewerbliche Einrichtungen wie Friseur, Fußpflege und Cafeteria im Haus oder in der Nähe ?
  • Wie oft und zu welchen Zeiten können die Bewohner/innen besucht werden ?
  • Wie sind die Verkehrsbedingungen ?
  • Eventuell auch: Wie stellen Sie sich auf die besonderen Anforderungen der Pflege von Migrantinnen und Migranten ein ?

Finanzierung

Die Kosten eines Heimaufenthaltes sind von Heim zu Heim unterschiedlich und unter anderem abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. Der Tagessatz der Heimkosten setzt sich zusammen aus drei Bestandteilen:

  1. Pflegekosten
  2. Investitionskosten (das sind die Kosten für den Bau und die technische Unterhaltung des Heimes)
  3. Kosten der Unterkunft und Verpflegung ("Hotelkosten")

Hierzu können Sonderkosten wie etwa die Bezahlung von besonderen Getränken, Gebühren für Gymnstikstunden oder ähnliches kommen.

Die Kosten müssen im Heimvertrag, den Sie mit der Einrichtung schließen, genau aufgeführt werden. Voraussetzung dafür, dass auch die Pflegekasse sich an den Kosten beteiligt, ist, dass das Heim einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat, was aber bei den meisten Heimen der Fall ist.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der vollstationären Pflege sind Sachleistungen, auch wenn sie als pauschale Beträge gezahlt werden. Die Pflegeversicherung gewährt bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ab dem 1.1.2010 folgende monatliche Pauschalleistungen:

  • bei Pflegestufe 1:       1.023 €
  • bei Pflegestufe 2:       1.279 €
  • bei Pflegestufe 1:       1.510 €, (ab 1.1.2012: 1.550 €)

In besonderen Fällen von Schwerstpflegebedürftigkeit werden bis zu 1.825 € (ab 1.1.2012 1.1918 €) für die Pflegekosten gezahlt.

Ausführliche Informationen zu allen Fragen der Pflegeversicherung erhalten Sie bei

  • Ihrer Pflegekasse oder
  • beim Bürgertelefon des Bundeministeriums für Gesundheit unter 01805 99 66 03 - Fragen zur Pflegeversicherung (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr)

Eigenleistung

Eine Eigenleistung ergibt sich für den Pflegebedürftigen dann, wenn die Pflegekosten betragsmäßig die Leistungen der Pflegeversicherung übersteigen. Da die Leistungen der Pflegekasse nur für den pflegerischen Aufwand gewährt werden, muss der Pflegebedürftige bei vollstationärer Pflege die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten selbst tragen.

Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)

Reichen die Leistungen der Pflegekasse und die eigenen Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Heimosten zu decken, kann gegebenenfalls Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragt werden. Die Hilfe zur Pflege umfasst auch einen Barbetrag, der Ihnen monatlich zur freien Verfügung bleibt (siehe auch die Ausführungen im Seniorenwegweiser des Landkreises zu Finanzhilfen).

 

Interessenvertretungen der Heimbewohner

Heimbeirat

Der Heimbeirat vertritt die Interessen der Bewohner in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Heimleitung und dem Träger. Mit seiner Hilfe können die Heimbewohner ihre Wünsche und persönlichen Vorstellungen einbringen. Ziel ist vor allem eine gegenseitige Information über Probleme sowie Hilfestellung beim Einleben für neue Bewohner. Der Heimbeirat hat folgende Aufgaben:

  • Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegennehmen und auf die Erledigung hinwirken
  • Organisation von Freizeitveranstaltungen
  • Mitsprache bei der Gestaltung von Unterkunft, Verpflegung und Betreuung
  • Mitwirkung bei Änderung der Pflegesätze
  • Stellungnahmen zu baulichen Veränderungen und Instandsetzungen usw.
  • Aufstellen und Ändern der Heimordnung

Mitglieder des Heimbeirates können auch Personen sein, die nicht "Heimbewohner" sind.

Heimfürsprecher

Wenn es nicht gelingt, einen Heimbeirat zu bilden, muss von der Heimaufsicht ein Heimfürsprecher bestellt werden. Dies kann ein Angehöriger sein oder auch einfach jemand, der sich ehrenamtlich für die Heimbewohner engagieren möchte. Vorschläge können von den Bewohnern oder deren Angehörigen bzw. Betreuern gemacht werden. Der Heimfürsprecher hat die gleichen Aufgaben wie der Heimbeirat.

Die Heimaufsicht - Ihr Ansprechpartner, wenn es Probleme gibt

Die Heimaufsicht dient dem Schutz der Bewohner und ist daher Ansprechpartner sowohl für die Heimbewohner selbst als auch für ihre Angehörigen und Betreuer.

Die Heimaufsicht überprüft grundsätzlich alle Senioren- und Pflegeheime einmal jährlich darauf, ob die gesetzlichen Standards eingehalten werden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn die Einrichtung bereits durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft wurde.

Die Heimaufsichtsbehörde

  • prüft, ob die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner hinsichtlich ihrer ärztlichen und gesundheitlichen Betreuung gewahrt sind,

  • begutachtet unter Hinzuziehung von Pflegefachkräften, ob die Pflegequalität nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse gesichert ist,

  • kontrolliert, ob die Leistungen entsprechend der Pflegesätze erbracht werden,

  • prüft, ob die baulichen Mindestanforderungen eingehalten werden,

  • informiert und berät vor der Planung und Inbetriebnahme eines Heimes über die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Heimgesetz,

  • klärt die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten auf.

Wenn Sie Probleme, Anregungen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich an

Landkreis Verden, Fachdienst Soziales
Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller)
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Elke Dohrmann, Tel. 04231 - 15 -535, E-Mail
Gita Kuhl, Tel. 04231 - 15 - 577, E-Mail

 

Ihre Anliegen werden auf Wunsch selbstverständlich vertraulich behandelt!

 

 

aus dem Seniorenwegweiser, Landkreis Verden, 2010

Autor: Landkreis
Umsetzung:Senioren- u. Behindertenbeirat
Letzte Änderung: 04.02.2010

entspricht W3C-HTML und W3C-CSS